The German wiki is no longer maintained and is in read-only mode. Information contained within may be inaccurate or outdated. Please go to the English wiki for more up to date information.
Automatische Übersetzung aus dem Englischen: Das deutsche Wiki wird nicht mehr gepflegt und ist im Nur-Lese-Modus. Die darin enthaltenen Informationen können ungenau oder veraltet sein. Aktuellere Informationen finden Sie im englischen Wiki.
Bitcoin als Geschäft akzeptieren: Unterschied zwischen den Versionen
Akka (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Leines (Diskussion | Beiträge) |
||
(7 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Diese Anleitung richtet sich an Unternehmen die | Diese Anleitung richtet sich an Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen für herkömmliche Währungen (wie Euro oder Franken) anbieten und Bitcoin als weitere Bezahlmöglichkeit akzeptieren möchten. | ||
== | ==Warum Bitcoins akzeptieren?== | ||
== | Bitcoin ist "digitales Bargeld". Im Gegensatz zur Banküberweisung dauert es nicht mehrere Tage, bis der Betrag angekommen ist und im Gegensatz zur Lastschrift- oder Kreditkartenzahlung gibt es keine Rückbuchungen oder Händlergebühren. | ||
==Rechtliche Grundlagen== | |||
Derzeit ist Bitcoin nicht offiziell als Währung eingestuft, jedoch weist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in ihrem Merkblatt zum Thema [http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html "Hinweise zu dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG)"] darauf hin, dass sowohl die Schaffung als Zahlungsmittel bestimmter Werteinheiten als auch ihr Einsatz als Zahlungsmittel erlaubnisfrei zulässig ist. | |||
Somit ist die Akzeptanz von Bitcoin unserer Meinung nach legal, sofern alle anderen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. | |||
Für die Steuer sind Bitcoin-Umsätze in Euro umzurechnen und als solche zu versteuern. | |||
Diese Hinweise gelten lediglich für Deutschland. In Österreich, der Schweiz und anderen Ländern gelten möglicherweise andere Bestimmungen. | |||
== Bitcoins im Ladengeschäft akzeptieren == | |||
Falls Sie Bitcoins in einem Ladengeschäft akzeptieren möchten, stellen Sie an Ihrer Kasse einen QR-Code auf, der Ihre Bitcoin-Adresse angibt. (Einen QR-Code-Generator finden Sie zum Beispiel [http://ma.eatgold.com/accept hier].) Diesen QR-Code können Kunden mit ihrem Smartphone scannen und direkt bezahlen. Sie müssen dann nur noch überprüfen, ob die Zahlung eingegangen ist, und können dann die Transaktion über Ihre Kasse wie eine Bargeldtransaktion abrechnen. | |||
Damit Ihre Kunden auch wissen, dass Sie Bitcoins akzeptieren, können Sie ein Schild oder einen Aufkleber prominent an der Kasse anbringen, oder Kunden direkt darauf ansprechen. | |||
[[{{ns:file}}:WeAcceptBitcoin.png]] | [[{{ns:file}}:WeAcceptBitcoin.png]] | ||
Wenn | Wenn Sie nicht gerade in Berlin oder einer anderen Großstadt sitzen, könnte es sich bei dieser Gelegenheit lohnen, bei der Lokalzeitung anzurufen und bekanntzugeben, dass Sie als erster Händler in X-Stadt Bitcoins akzeptieren. Vielleicht finden Sie in der nächsten Ausgabe einen Artikel, der nicht nur für Ihr Geschäft, sondern auch für Bitcoin kostenlose Werbung bedeutet. | ||
== Nutzung eines Händler-Services == | |||
Falls Sie einen Online-Shop betreiben, ist die einfachste Lösung, einen [[#Händler-Service|Händler-Service]] zu nutzen. Dieser Service akzeptiert für Sie die Bitcoins. Wenn Sie mit Bitcoins direkt nichts zu tun haben möchten (was Ihre Buchhaltung vereinfacht), können Sie den Service auch nutzen, um Bitcoin-Einnahmen direkt in Euro oder Franken umzuwandeln und auf Ihr Geschäftskonto zu buchen. | |||
==Lieferungen auf Rechnung== | |||
Liefern Sie Waren gegen Rechnung, ist es am besten, wenn Sie für jede Rechnung eine eigene Bitcoin-Adresse erstellen. Auf diese Weise kann es keine Verwirrung geben, wenn zwei Kunden denselben Rechnungsbetrag an Sie bezahlen sollen. | |||
Vergessen Sie nicht, auf der Rechnung anzugeben, wieviele BTC Ihnen der Kunde überweisen sollte. Ein Hinweis auf der Rechnung könnte etwa so aussehen: | |||
"Alternativ zu den üblichen Zahlungsmethoden bieten wir auch die Zahlung mit Bitcoins an. Mehr Informationen über Bitcoin finden Sie unter http://weusecoins.com. Überweisen Sie bis zum (Datum) die Summe von (Summe) BTC auf die Adresse (Adresse), gilt die Rechnung als bezahlt." | |||
Sie müssen dann nur noch auf den Zahlungseingang auf der entsprechenden Adresse warten. Auch der Kunde hat die Möglichkeit, z.B. über [[Block Explorer]] nachzuweisen, dass die Rechnung bezahlt wurde. | |||
Betreiben Sie eine Webseite, können Sie Ihren Kunden außerdem anbieten, unter einer URL wie http://www.ihrewebsite.de/bitcoin/(Rechnungsnummer) die Bitcoin-Adresse für die jeweilige Rechnungsnummer einzusehen. Dies erspart dem Kunden das mühsame und fehlerbehaftete Abtippen der Adresse von der Rechnung und ermöglicht es ihm, die Adresse einfach zu kopieren und in seinen Bitcoin-Client einzufügen. | |||
Kunden | |||
==Preise festlegen== | ==Preise festlegen== | ||
Viele Händler legen ihre Preise nach dem aktuellen | Viele Händler legen ihre Preise nach dem aktuellen Bitcoinkurs zum Zeitpunkt des Angebots fest. Wenn Sie einen [[#Händler-Services | Händler-Service]] nutzen, errechnet dieser automatisch den BTC-Preis anhand des aktuellen Kurses. | ||
[[Bitcoin Prices] | |||
Natürlich können Sie den Preis auch selbst festlegen. Nützlich ist dabei die Seite [[Bitcoin Prices]], die die Bitcoin-Wechselkurse zu zahlreichen Währungen auf verschiedenen Börsen auflistet. | |||
Möchten Sie Risiken durch Kursschwankungen eliminieren, können Sie einen [[#Händler-Services | Händler-Service]] nutzen und ihn anweisen, eingehende Bitcoin-Zahlungen sofort in Euro oder Franken umzutauschen und Ihrem Konto gutzuschreiben. | |||
==Kaufvertrag== | ==Kaufvertrag== | ||
Bei einem Kaufvertrag mit Bezahlung in Bitcoin sollten einige Punkte | Bei einem Kaufvertrag mit Bezahlung in Bitcoin sollten einige wichtige Punkte beachtet werden, um Probleme für beide Seiten zu verhindern: | ||
Da | * Transaktionsgebühren sind bei Bitcoin stets vom Sender der Zahlung zu bezahlen. | ||
Da der | * Da es keinen "eingebauten Käuferschutz" bei Bitcoin gibt, sollte bei größeren Transaktionen angeboten werden, einen [[:Category:Treuhand_Service| Treuhand-Service]] beizuziehen. | ||
* Da der Bitcoinkurs stark volatil ist, sollte eine Regelung getroffen werden, die bei großen Kursschwankungen eine Rückabwicklung oder Anpassung des Preises ermöglicht. | |||
==Händler Services == | ==Händler-Services == | ||
* [https://www.bitpay.com BitPay] | * [https://www.bitpay.com BitPay] | ||
* [https://merchant.bitutils.com BitUtils] | * [https://merchant.bitutils.com BitUtils] | ||
* [https://mtgox.com/merchant | * [[Coinsnap]] | ||
* [https://paysius.com Paysius] | * [https://mtgox.com/merchant MtGox] | ||
* [https://walletbit.com WalletBit] | * [https://paysius.com Paysius] | ||
* [https://walletbit.com WalletBit] | |||
[[Category:Wirtschaft]] | |||
[[en:How_to_accept_Bitcoin,_for_small_businesses]] | [[en:How_to_accept_Bitcoin,_for_small_businesses]] |
Aktuelle Version vom 2. November 2015, 15:44 Uhr
Diese Anleitung richtet sich an Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen für herkömmliche Währungen (wie Euro oder Franken) anbieten und Bitcoin als weitere Bezahlmöglichkeit akzeptieren möchten.
Warum Bitcoins akzeptieren?
Bitcoin ist "digitales Bargeld". Im Gegensatz zur Banküberweisung dauert es nicht mehrere Tage, bis der Betrag angekommen ist und im Gegensatz zur Lastschrift- oder Kreditkartenzahlung gibt es keine Rückbuchungen oder Händlergebühren.
Rechtliche Grundlagen
Derzeit ist Bitcoin nicht offiziell als Währung eingestuft, jedoch weist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in ihrem Merkblatt zum Thema "Hinweise zu dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG)" darauf hin, dass sowohl die Schaffung als Zahlungsmittel bestimmter Werteinheiten als auch ihr Einsatz als Zahlungsmittel erlaubnisfrei zulässig ist.
Somit ist die Akzeptanz von Bitcoin unserer Meinung nach legal, sofern alle anderen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
Für die Steuer sind Bitcoin-Umsätze in Euro umzurechnen und als solche zu versteuern.
Diese Hinweise gelten lediglich für Deutschland. In Österreich, der Schweiz und anderen Ländern gelten möglicherweise andere Bestimmungen.
Bitcoins im Ladengeschäft akzeptieren
Falls Sie Bitcoins in einem Ladengeschäft akzeptieren möchten, stellen Sie an Ihrer Kasse einen QR-Code auf, der Ihre Bitcoin-Adresse angibt. (Einen QR-Code-Generator finden Sie zum Beispiel hier.) Diesen QR-Code können Kunden mit ihrem Smartphone scannen und direkt bezahlen. Sie müssen dann nur noch überprüfen, ob die Zahlung eingegangen ist, und können dann die Transaktion über Ihre Kasse wie eine Bargeldtransaktion abrechnen.
Damit Ihre Kunden auch wissen, dass Sie Bitcoins akzeptieren, können Sie ein Schild oder einen Aufkleber prominent an der Kasse anbringen, oder Kunden direkt darauf ansprechen.
Wenn Sie nicht gerade in Berlin oder einer anderen Großstadt sitzen, könnte es sich bei dieser Gelegenheit lohnen, bei der Lokalzeitung anzurufen und bekanntzugeben, dass Sie als erster Händler in X-Stadt Bitcoins akzeptieren. Vielleicht finden Sie in der nächsten Ausgabe einen Artikel, der nicht nur für Ihr Geschäft, sondern auch für Bitcoin kostenlose Werbung bedeutet.
Nutzung eines Händler-Services
Falls Sie einen Online-Shop betreiben, ist die einfachste Lösung, einen Händler-Service zu nutzen. Dieser Service akzeptiert für Sie die Bitcoins. Wenn Sie mit Bitcoins direkt nichts zu tun haben möchten (was Ihre Buchhaltung vereinfacht), können Sie den Service auch nutzen, um Bitcoin-Einnahmen direkt in Euro oder Franken umzuwandeln und auf Ihr Geschäftskonto zu buchen.
Lieferungen auf Rechnung
Liefern Sie Waren gegen Rechnung, ist es am besten, wenn Sie für jede Rechnung eine eigene Bitcoin-Adresse erstellen. Auf diese Weise kann es keine Verwirrung geben, wenn zwei Kunden denselben Rechnungsbetrag an Sie bezahlen sollen.
Vergessen Sie nicht, auf der Rechnung anzugeben, wieviele BTC Ihnen der Kunde überweisen sollte. Ein Hinweis auf der Rechnung könnte etwa so aussehen:
"Alternativ zu den üblichen Zahlungsmethoden bieten wir auch die Zahlung mit Bitcoins an. Mehr Informationen über Bitcoin finden Sie unter http://weusecoins.com. Überweisen Sie bis zum (Datum) die Summe von (Summe) BTC auf die Adresse (Adresse), gilt die Rechnung als bezahlt."
Sie müssen dann nur noch auf den Zahlungseingang auf der entsprechenden Adresse warten. Auch der Kunde hat die Möglichkeit, z.B. über Block Explorer nachzuweisen, dass die Rechnung bezahlt wurde.
Betreiben Sie eine Webseite, können Sie Ihren Kunden außerdem anbieten, unter einer URL wie http://www.ihrewebsite.de/bitcoin/(Rechnungsnummer) die Bitcoin-Adresse für die jeweilige Rechnungsnummer einzusehen. Dies erspart dem Kunden das mühsame und fehlerbehaftete Abtippen der Adresse von der Rechnung und ermöglicht es ihm, die Adresse einfach zu kopieren und in seinen Bitcoin-Client einzufügen.
Preise festlegen
Viele Händler legen ihre Preise nach dem aktuellen Bitcoinkurs zum Zeitpunkt des Angebots fest. Wenn Sie einen Händler-Service nutzen, errechnet dieser automatisch den BTC-Preis anhand des aktuellen Kurses.
Natürlich können Sie den Preis auch selbst festlegen. Nützlich ist dabei die Seite Bitcoin Prices, die die Bitcoin-Wechselkurse zu zahlreichen Währungen auf verschiedenen Börsen auflistet.
Möchten Sie Risiken durch Kursschwankungen eliminieren, können Sie einen Händler-Service nutzen und ihn anweisen, eingehende Bitcoin-Zahlungen sofort in Euro oder Franken umzutauschen und Ihrem Konto gutzuschreiben.
Kaufvertrag
Bei einem Kaufvertrag mit Bezahlung in Bitcoin sollten einige wichtige Punkte beachtet werden, um Probleme für beide Seiten zu verhindern:
- Transaktionsgebühren sind bei Bitcoin stets vom Sender der Zahlung zu bezahlen.
- Da es keinen "eingebauten Käuferschutz" bei Bitcoin gibt, sollte bei größeren Transaktionen angeboten werden, einen Treuhand-Service beizuziehen.
- Da der Bitcoinkurs stark volatil ist, sollte eine Regelung getroffen werden, die bei großen Kursschwankungen eine Rückabwicklung oder Anpassung des Preises ermöglicht.